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Fischereischein beantragen
Um einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz zu erhalten, müssen Sie in Rheinland-Pfalz wohnen, ein Vorbereitungsseminar absolvieren und die staatliche Fischereiprüfung bestehen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz erwerben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bzw. Mainz haben, ein Vorbereitungsseminar absolviert haben und anschließend die staatliche Fischereiprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden haben.
Prüfungstermine sind:
Prüfungstermin für die Fischereiprüfung:
6. März 2026 Anmeldezeitraum: 1. Januar bis 6. Februar 2026
5. Juni 2026 Anmeldezeitraum: 1. April bis 8. Mai 2026
Die Antragsunterlagen müssen Sie bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde einreichen.
Den Fischereischein stellt die Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes aus.
Vorbereitungslehrgänge führen der Bezirksverband Rheinhessen oder der Angelsportverein ASV durch. Anfragen stellen Sie bitte an:
Online-Kurs: Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. Gaulsheimer Str. 11 a, 55437 Ockenheim Telefon: +49 6725 95996, E-Mail: infolfvrlpde Internet: www.lfvrlp.de
Der Fischereischein stellen wir nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für 1 Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) aus. Eine Verlängerung ist nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen möglich. Wenn Ihr bisheriger Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie eine Erstausstellung beantragen.
Zum Angeln im Rhein auf rheinland-pfälzischer Seite benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein. Den Erlaubnisschein („Angelkarte“) stellt Angelgeräte Bode in Heidesheim aus.
Telefon: +49 6132 433349
Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zur Fischereiprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
die Vollendung des 13. Lebensjahres
vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung
schriftlicher Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
schriftlicher Nachweis über den absolvierten Praxistag
Zahlung der Prüfungsgebühr in Höhe von 50 Euro (Bei Vorlage eines Nachweises für Schüler:innen, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen, Empfänger:innen von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz: 40 Euro)
Nach Erhalt der Antragsunterlagen sendet Ihnen die untere Fischereibehörde ein Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühr zu.
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).
Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.
Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).
Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409 Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414 Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!