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Ausländerjugendjagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen

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Wenn Sie als jugendlicher Ausländer in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Ausländerjugendjagdschein mit sich führen.

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Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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