Grundsätzlich ist eine Geschäftsöffnung an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr möglich.
An Heilig Abend sind Öffnungszeiten von 6 Uhr bis 14 Uhr zulässig, sofern es ein Werktag ist (Mo bis Sa).
Ausnahmeregelungen gibt es für den Verkauf an Sonntagen und für bestimmte Handelszweige und Standorte.
Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen, Verkaufsstellen für:
- Zeitungen, Zeitschriften
- Milch und Milcherzeugnisse
- Back- und Konditoreiwaren
- Landwirtschaftliche Produkte, Blumen, Pflanzen
Besondere Handelszeweige können sein:
- Bäcker und Konditoren
- Apotheken
- Tankstellen
- Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Flugplätzen (Frankfurt-Hahn und Zweibrücken) und an Schiffsanlegestellen
Die wichtigsten Regelungen finden Sie im angehängten Merkblatt.