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Pfandleihgewerbe, Erlaubnis beantragen

Wenn Sie das Pfandleihgewerbe ausüben wollen, brauchen Sie eine behördliche Erlaubnis. Ein Pfandleihgewerbe betreibt, wer Geld als Darlehen (in der Regel zins- und kostenpflichtig) gegen Verpfändung von beweglichen Gegenständen verleiht.

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Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 208 und 209 a
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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