Sprengstoff, Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
Sie möchten als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver oder Feuerwerkskörpern umgehen? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 407/408
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
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