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Bewohnerparkausweis verlängern 

Beschreibung

NEU:
Ab sofort ist die Verlängerung auch online möglich.

Bei der Verlängerung wird ein neuer Bewohnerparkausweis ausgestellt

Erhältlich:
> beim Bürgeramt (Stadthaus)
> in der Ortsverwaltung und
> bei der Straßenverkehrsbehörde (Zitadelle)

Beantragung: 
> per Online-Verfahren (aufgrund der aktuellen Lage gerne nutzen)
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Anruf (bei der Straßenverkehrsbehörde)

Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorsprache direkt ausgestellt; bei schriftlichem/Online Antrag zeitnah zugesendet (keine Zusatzkosten)

Die Rücksendung des abgelaufenen Ausweises nach Erhalt des neuen Ausweises ist nicht erforderlich, da der Ausweis abgelaufen ist und keine Gültigkeit mehr hat.

Voraussetzungen

- im Besitz eines Bewohnerparkausweises der Stadt Mainz

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. von  8.30 bis 12 Uhr

Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1-AL2-AL3), Baentschstraße (BA)  +49 6131 12-2871  parkausweisestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  Nina.DiPaolostadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  Olga.Kraubergerstadt.mainzde
 Frau Jutta Lauer-Goethe Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1)  +49 6131 12-3657  Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde

Unterlagen

Bei schriftlichen Antrag:
> Kopie des Fahrzeugscheins und des Bewohnerparkausweises

Bei Verlängerung abgelaufener Ausweise:
> Personalausweis / Meldebestätigung
> Führerschein
> Fahrzeugschein
> Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift
  (wenn der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist)

> Angabe über Name, Anschrift, eine aktuelle Telefonnummer und das aktuelle Kfz-Kennzeichen
> keine weiteren Unterlagen erforderlich

Gebühren

- Verlängerung: 60,00 Euro

Fristen

bei persönlicher Vorsprache: sofort ansonsten: zeitnah

Rechtsgrundlagen

- Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO),

- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)

- Gemäß § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr i. V. mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

- Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, aber es kann immer nur ein Fahrzeug im Bewohnerparkgebiet damit parken.

Wegzug aus Mainz innerhalb der Gültigkeitszeit:
- ist der Bewohnerparkausweis bereits ausgestellt un man zieht innerhalb der Gültigkeitszeit aus Mainz weg, so können die Kosten nicht zurückerstattet werden.