Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Sie haben sowohl einen Dienstführerschein als auch einen "zivilen" Führerschein und möchten weitere Fahrerlaubnisklassen eintragen lassen?
Den formellen Antrag auf Umschreibung eines Dienstführerscheins/ einer Dienstfahrerlaubnis müssen Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Eine Ausbildungspflicht besteht nicht. Ebenso müssen Sie keine Befähigungsprüfung ablegen.
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.