Führerschein der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Kurzbeschreibung
Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.
Es handelt sich um die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse/n AM, A1, A2 der A. Die antragstellende Person war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis.Beschreibung
Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
Um die Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung bestehen.
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
- Sie können den Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis / eines Führerscheins frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Aushändigung
- Wenn Sie nur eine Klasse (z.B. B oder A1) beantragt haben, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch die prüfende Person.
- Wenn Sie mehrere Klassen beantragt haben, händigt die prüfende Person lediglich die Prüfbescheinigung aus. Mit dieser können Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen (zusätzliche Gebühr: 11,20 Euro bzw. 12,00 Euro innerhalb der Probezeit). Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal drei Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
- persönlich
- durch eine bevollmächtigte Person
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bossog |
|
+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Keil |
|
+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Weide |
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+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Trabert |
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+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
|
+49 6131 12-2812 | mandy.langestadt.mainzde |
Frau Mayer |
|
+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) - kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 01. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Es ist außerdem zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
- Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Bei Beantragung der Klasse AM 15 zusätzlich
- Einverständniserklärung, der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung (des/der Sorgeberechtigten)
- Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis beizufügen.
- Kopie des Personalausweises der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: 45,90 Euro (sofern nur AM/L = 45,10 Euro)
- Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 11,20 Euro bzw. 12 Euro innerhalb der Probezeit
Zahlungsart
Bar/EC
Bearbeitungsdauer
ca. sechs - acht Wochen
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Rechtsgrundlagen
- Landesverordnung zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre
Hinweise
- Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis wird diese grundsätzlich für zwei Jahre auf Probe erteilt. Ausgenommen von der Probezeit sind die Fahrerlaubnisklassen AM, L und T.
- Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.
- Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde (die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde)
- Der "Mopedführerschein mit 15" gilt nicht in allen Bundesländern, sondern zunächst nur in den Bundesländern, welche ebenfalls von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen. Dies sind neben Rheinland-Pfalz derzeit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Tritt ein weiteres Bundesland hinzu, so wird dies im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gegeben.
Erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Kraftfahrzeug der Klasse AM im gesamten Bundesgebiet geführt werden. Da die Klasse AM eine internationale Fahrerlaubnisklasse ist, gilt der Kartenführerschein ab 16 Jahren ebenfalls im Ausland.
Die Klasse AM mit 15 Jahren wird durch Aushändigung des Kartenführerscheins erteilt und mit der Auflage „195“ versehen. Die Auflage durch die auf dem Kartenführerschein versehene Schlüsselzahl 195 bedeutet, dass bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern ein Kraftfahrzeug der Klasse AM gefahren werden darf, welche ebenfalls von der Ermächtigung des Mopedführerscheins mit 15 Gebrauch gemacht haben.
Um den Jugendlichen einen neuen Antrag auf Erteilung eines AM-Führerscheins bei Vollendung des 16. Lebensjahres zu ersparen, entfällt mit Erreichen des Alters von 16 Jahren die wiedergegebene Auflage. Mit 16 Jahren kann dann ein Kraftfahrzeug der Klasse AM im gesamten Bundesgebiet geführt werden.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
- Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Im Rahmen der Ersterteilung der Fahrerlaubnisklasse/n AM, A1, A2 der A müssen Sie nicht im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.
Was sollte ich noch wissen
Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.