- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass Sie der Meldebehörde ein digitales Passbild vorlegen müssen. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Bitte beachten Sie außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder müssen Sie daher analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- ggf. Nachweis der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen zur Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG
Hierzu müssen Sie einen Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen.