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Führerschein: Verlängerung eines befristeten Führerscheins der Klassen C, CE, C1 oder C1E beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Beschreibung

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Beschreibung

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängert werden.

Für die gewerbliche Nutzung kann die Verlängerung nur unter der zusätzlichen Vorlage der Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgen.

Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für fünf Jahre (gesetzliche Höchstgrenze).

Beantragung

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
  • Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. acht bis zehn Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden. Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n beantragen. Hinweis: Ist die Geltungsdauer einer Klasse bereits abgelaufen, kann eine Verlängerung im eigentlichen Sinne nicht mehr beantragt werden bzw. nicht mehr erfolgen. Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Neuerteilung ("Erteilung nach Fristablauf"). Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den Fristablauf die Besitzstandswahrung des Erteilungsdatums der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erlischt. Des Weiteren kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden, wenn die Gültigkeit schon längere Zeit abgelaufen ist.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • Die Person ist im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse/n

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Bossog
  • Buchstabenbereich: A bis B und U
 +49 6131 12-3482  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Herr Keil
  • Buchstabenbereich: D bis G und T
 +49 6131 12-3728  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Mayer
  • Buchstabenbereich: W bis Z und H
 +49 6131 12-2187  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Weide
  • Buchstabenbereich: I bis L und C
 +49 6131 12-2193  fuehrerscheinstellestadt.mainzde
 Frau Lange
  • Buchstabenbereich: R bis S
 +49 6131 12-2812  mandy.langestadt.mainzde
 Frau Trabert
  • Buchstabenbereich: M bis Q und V
 +49 6131 12-2634  fuehrerscheinstellestadt.mainzde

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) - kein digitaler Code möglich!

Hinweis:

Seit dem 01. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Es ist außerdem zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen zur Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

persönlich

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokument

durch eine bevollmächtigte Person

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokumente beider Personen
  • schriftliche Vollmacht

ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG 

Hierzu ist die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) erforderlich

Gebühren

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
  • Verlängerung Fahrerlaubnisklasse/n: 45,10 Euro
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro (nur eingeschränkt möglich)

Zahlungsart

Bar / EC

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.