Kfz: Kennzeichen ändern
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Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein/die Kennzeichen Ihres Fahrzeuges verloren haben oder diese/s Ihnen gestohlen wurde(n), muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die bisherigen Kennzeichen werden durch die Zulassungsbehörde wegen des Verlustes/Diebstahles von Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt. Sofern beide Kennzeichenschilder abhandengekommen sind, ist immer von einem Diebstahl und nicht von einem Verlust der Kennzeichen auszugehen.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, ein in der Landeshauptstadt Mainz zugelassenes Fahrzeug gebührenpflichtig auf ein Kennzeichen ihrer Wahl umkennzeichnen zu lassen. Vorausgesetzung ist, dass das Kennzeichen frei und verfügbar ist. Das führt nicht zu einer Sperrung des bisherigen Kennzeichens. Dieses ist anschließend verfügbar.
Beantragung
- persönlich
- Vertretung durch bevollmächtigte Person
Vorsprache
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist bereits in Mainz zugelassen.
- Es liegt eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug vor.
- Es liegen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vor.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
Bemerkung
Sofern das/die abhandengekommene/n Kennzeichen wieder aufgefunden wird/werden, müssen Sie diese/s unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Umkennzeichnung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Umkennzeichnung vor Ort begleichen.
Rechtsgrundlage
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von Halter:in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
- die bisherigen Kfz-Kennzeichen bzw. das noch vorhandene Schild
- Diebstahlanzeige der Polizei, sofern die das/die Kennzeichen gestohlen wurde/n
- Verlusterklärung, sofern ein Kennzeichen verloren wurde
– Vordruck “Kennzeichenverlusterklärung“ am Ende dieser Seite im Abschnitt "Formulare"
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich
- Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Kennzeichenverlusterklärung mit Erteilung der Vollmacht
Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich
Für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
Für Vereine (e. V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- Standardgebühr: 31,20 Euro
- Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsarten
Bar / EC
Formulare, Merkblätter, Links
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Kontakt
Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
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Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen. Folgen Sie dem Link unter "Downloads und Links".
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.