Kraftomnibusgenehmigung, Erweiterung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie möchten die Anzahl Ihrer Kraftomnibusse oder der Sitzplätze für Ihr Busunternehmen erhöhen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Bork | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
- gültige Genehmigung
-
Antrag auf Erweiterung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu:
- Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
-
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach bei Unternehmen
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis im Original
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als ein Jahr
- mindestens 9.000 Euro
- für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 5.000 Euro - Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als drei Monate)
jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als drei Monate)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführte/n Person/en (nicht älter als drei Monate)
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Außerordentliche Hauptuntersuchung nach §42 BOKraft
- aktueller Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für Pkw
Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
Gesellschafterliste
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsführervertrag
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
Bearbeitungsdauer
- 3Monate
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europä-ischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Fest-legung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates
- § 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Hinweise
Bei der Stadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.
Voraussetzungen
- Sie sind bereits in Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind zuverlässig.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
- Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragte Unternehmerinnen oder Unternehmer haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.
Was sollte ich noch wissen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Formulare
- Taxi, Mietwagen, Bus, Erteilung und/oder Erweiterung einer Genehmigung, Antrag
- Taxi, Mietwagen, Bus - Vermögensübersicht für Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Mietwagen, Bus - Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenverkehr nach PBefG, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 2: Angaben zu Beschäftigten