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Mietwagengenehmigung, Erweiterung beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie befördern mit Ihrem Mietwagenbetrieb gewerbsmäßig Personen und möchten die Anzahl ihrer Fahrzeuge erhöhen? Dazu müssen Sie eine Erweiterung Ihrer bereits erteilten Genehmigung beantragen.

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge für Ihren Mietwagenbetrieb erhöhen möchten, müssen Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde eine Erweiterung der Erlaubnis beantragen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Gültige Genehmigung
  • Antrag auf Erweiterung der Mietwagengenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
  • Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person / Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 5 GewO (bei Unternehmen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)

Allgemeine Unterlagen:

  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Mietwagen einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Nachweis des Einbaus einer Alarmanlage oder Ausnahmegenehmigung nach § 25 BOKraft
  • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
  • Gewerbeanmeldung, sofern nicht bereits der Behörde vorliegend
  • Personalausweis im Original
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
    Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als ein Jahr
    - mindestens 2.250 Euro
    - für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 1.250 Euro
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als drei Monate)
    jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als drei Monate)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführte/n Person/en (nicht älter als drei Monate)
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
    - für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    - für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
    Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Außerordentliche Hauptuntersuchung nach §42 BOKraft
  • Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • Nachweis des Einbaus eines Wegstreckenzählers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für Pkw
  • Nachweis Parkplatz (Mietvertrag ggf. Grundbuchauszug)

Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH

  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Hinweise

Bei der Stadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Mietwagengenehmigung.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

  • Der Betriebssitz muss in Mainz sein

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Erweiterung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit mehreren Mietwagen zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erweiterung der Mietwagengenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde(n) ausgehändigt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht