Taxigenehmigung, Wiedererteilung beantragen
Kurzbeschreibung
Sie wollen in einem Taxi gewerbsmäßig Personen befördern? Wenn Ihre Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Beschreibung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
Wenn Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Wiedererteilung der Genehmigung beantragen.
Es kommt dann zu einem nahtlosen Übergang des genehmigten Taxibetriebs auf Grundlage einer neuen Genehmigung. Diese ist auf höchstens 5 Jahre befristet.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Bork | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
- gültige Genehmigung
-
formeller Antrag auf Wiedererteilung:
-
- Name,
- Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers,
- Wohn- und Betriebssitz,
-
bei natürlichen Personen:
- Geburtstag,
- Geburtsort,
- Anzahl der Fahrzeuge,
- Fahrzeugtyp,
- Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge;
-
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person.
- Eigenkapitalbescheinigung / Zusatzbescheinigung (Vordruck gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2/ § 2 Abs.3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV), nicht älter als 12 Monate
-
vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht älter als 3 Monate, von
- der Gemeinde,
- der Träger der Sozialversicherung und
- der Berufsgenossenschaft;
- für die Antragstellerin oder den Antragsteller und gegebenenfalls die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen: Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Bei Unternehmen: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge
- Nachweis über den Einbau einer Alarmanlage/eines Wegstreckenzählers
- Bestätigung des Eichamts
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
-
beglaubigter Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
- bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung außerdem die Gesellschafterliste, nicht älter als 3 Monate
- Gesellschaftsvertrag
- Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
-
bei Personengesellschaften die Gesellschafterliste:
- den Gesellschaftervertrag oder
- einen anderen Nachweis der Vertragsberechtigung beglaubigter Handelsregisterauszug
- Personalausweis im Original
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV nicht älter als ein Jahr
- mindestens 2.250 Euro
- für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 1.250 Euro - Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als drei Monate)
jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als drei Monate)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Person (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführte/n Person/en (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0) – nicht älter als drei Monate
- für den Inhaber/die Inhaberin (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin
Jeweils bei der Meldebehörde zu beantragen. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt. - Jahresabschlüsse der letzten drei Kalenderjahre
- wenn Sie bilanzieren, GuV (Kontennachweis) aus der Bilanz oder
- wenn Sie nicht bilanzieren, Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung (EAÜ) oder
- wenn der Abschluss noch nicht fertig ist: Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen-Salden Liste vom Dezember des Jahres
- Anlage 1 Fahrzeugliste
- Anlage 2 Angaben zu Beschäftigten
- Hauptuntersuchungsberichte der letzten 3 Jahre
Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführervertrag
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:
- der Anzahl der Fahrzeuge und
- der Laufzeit der Genehmigung.
- Erteilung einer Konzession: 150 Euro
- jede weitere in dem gleichen Verfahren: 40 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Bearbeitungsdauer
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die Behörde innerhalb von drei Monaten.
Fristen
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist gilt binnen eines Monats.
Rechtsgrundlagen
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV)
- Richtsatzkatalog
- Taxiordnung der Landeshauptstadt Mainz
- Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für Kraftdroschken in der Landeshauptstadt Mainz (Kraftdroschkentarif)
Hinweise
Bei der Stadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.
Voraussetzungen
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers oder der Unternehmerin oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland.
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
Die abermalige Erteilung der Genehmigung ist auf 5 Jahre befristet. Vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Es erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,
- wer nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
- ihr oder sein Taxiunternehmen nicht als Hauptbeschäftigung betrieben hat oder innerhalb der vergangenen 8 Jahre ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet hat,
- ihrer oder seiner Betriebspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.
In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.
Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.
- Der Betriebssitz muss in Mainz sein
Verfahrensablauf
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedererteilung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Wiedererteilung einer Taxigenehmigung einschließlich der Aushändigung der Genehmigungsurkunden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
- Taxi, Mietwagen, Bus, Erteilung und/oder Erweiterung einer Genehmigung, Antrag
- Taxi, Mietwagen, Bus - Vermögensübersicht für Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Mietwagen, Bus - Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenverkehr nach PBefG, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 1: Fahrzeugliste
- Taxi und/oder Mietwagen, Anlage 2: Angaben zu Beschäftigten