Inhalt anspringen
07. August 2026

Plakatierung für Demonstrationen wird grundsätzlich genehmigt

Der Stadtrat wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 9. September 2026 über eine Ergänzung der Plakatierungsrichtlinie entscheiden. Ziel ist, die Plakatierung im öffentlichen Straßenraum nicht nur für Veranstaltungen, sondern auch für Versammlungen (Demonstrationen) zu regeln. Auch Demonstrationsplakatierungen, die vor dem Stadtratsbeschluss beantragt werden, sollen grundsätzlich genehmigt werden.

„Die Versammlungsfreiheit stellt ein so hohes Gut dar, dass eine pauschale Untersagung der Sondergenehmigungen für deren Bewerbung in meinen Augen nicht rechtssicher ist und für die demokratische Meinungsbildung auch nicht erstrebenswert ist“, äußert sich Oberbürgermeister Nino Haase.  

Nach Rücksprache des Oberbürgermeisters mit Bürgermeister Daniel Köbler, der den Oberbürgermeister während seines Urlaubs vertritt, sowie mit Ordnungsdezernent Karsten Lange und dem Ordnungsamt besteht Einigkeit: Die Plakatierung zur Bewerbung von Demonstrationen ist ab sofort grundsätzlich zu ermöglichen. Hierfür wird bei der Entscheidung über Plakatierungsanträge die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Um den „geregelten und rechtskonformen Ablauf der Verwaltungsgeschäfte sicherzustellen“, hat dies Oberbürgermeister Haase am 6. August 2026 schriftlich festgehalten.

Die rechtliche Einschätzung zur Bewerbung von Versammlungen wird auch durch die Aufsichtsbehörde ADD geteilt. In einer E-Mail der ADD vom 5. August 2026 heißt es, dass „eine generelle bzw. pauschale Versagung der Plakatierungserlaubnis einer verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Überprüfung aus Sicht hiesiger oberer Versammlungsbehörde nicht standhält“.

Die „Richtlinie zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz“, kurz „Plakatierungsrichtlinie“, hat der Stadtrat am 28.06.2017 beschlossen. Im Juli 2026 hat das Ordnungsamt im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung der Verwaltungspraxis festgestellt, dass Plakatierungen im öffentlichen Straßenraum für Demonstrationen in der aktuellen Richtlinie nicht geregelt sind. Aus diesem Grund hat die Verwaltung bislang einen Plakatierungsantrag, mit dem auf eine Versammlung hingewiesen werden soll, abgelehnt.

Für die Ergänzung der Plakatierungsrichtlinie ist folgender Zeitplan vorgesehen: Die Beschlussvorlage mit der ergänzten Plakatierungsrichtlinie wird voraussichtlich ab 26. August über das Bürger­informationssystem öffentlich zur Verfügung gestellt. Am 2. September wird der Haupt- und Personalausschuss hierüber in öffentlicher Sitzung beraten. Die Entscheidung trifft dann der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 9. September.

Ziel bleibt, die Plakatierung auch für Versammlungen eindeutig zu regeln. Gleichzeitig soll diese Richtlinie auch dem Beschluss des Stadtrats weiterhin Rechnung tragen, eine Überfrachtung im Straßenbild zu vermeiden.

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche