Wasserentnahme aus Gewässern im Mainzer Stadtgebiet ab 27. Juni untersagt
Zum Schutz der Gewässer erlässt die Landeshauptstadt Mainz ab dem 27. Juni 2026 eine Allgemeinverfügung, die die Entnahme von Wasser aus Gewässern 3. Ordnung im Stadtgebiet untersagt. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen.
Grund für die Maßnahme sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände, die die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer und den Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten gefährden.
Die Landeshauptstadt Mainz bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt der Landeshauptstadt Mainz (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.