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21. Oktober 2026

Mainzer Oktoberfest kann im neuen Veranstaltungszelt stattfinden

Gebrauchsabnahme am 21. Oktober erfolgreich abgeschlossen.

Nachdem der Veranstalter des Oktoberfestes die für die Sicherheit notwendigen Maßnahmen umgesetzt und die Nachweise vollständig vorgelegt hat, konnte die Bauaufsicht der Stadt Mainz am heutigen Mittwoch, 21. Oktober 2026, die Gebrauchsabnahme des neu errichteten Veranstaltungszeltes durchführen. Die Bauaufsicht hat festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine sichere und rechtskonforme Nutzung des neuen Zeltes erfüllt sind. Das 20. Mainzer Oktoberfest kann somit auf dem Messegelände in Mainz-Hechtsheim stattfinden.

In den vergangenen Tagen hat der Veranstalter weitere Unterlagen und Nachweise vorgelegt und noch offene Maßnahmen umgesetzt. Bauamt, Ordnungsamt und Feuerwehr haben diese geprüft und die Gegebenheiten vor Ort bewertet. Die Sicherheit der Festgäste und Beschäftigten stand dabei stets im Mittelpunkt. Neben dem Veranstaltungszelt wurden auch die weiteren für die Veranstaltung vorgesehenen Anlagen und Bereiche geprüft. Auch sie können im vorgesehenen Umfang genutzt werden.

Altes und neues Festzelt sind rechtlich unterschiedliche Fälle
Die heutige positive Entscheidung betrifft die nun vorgesehene Veranstaltungsstätte mit dem neu errichteten Festzelt. Die Nutzungsuntersagung für das ursprünglich vorgesehene Festzelt bleibt davon unberührt.

Der Veranstalter hatte selbst eine gerichtliche Klärung darüber herbeigeführt, ob das alte Festzelt als fliegender Bau behandelt werden kann. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Eilantrag am 5. Oktober 2026 ab und folgte der Auffassung der Stadt, dass es sich bei dem seit vielen Jahren bestehenden Zelt nicht um einen fliegenden Bau handelt, sondern um eine dauerhafte bauliche Anlage. Hierfür wäre eine Baugenehmigung erforderlich gewesen.

Nachdem in der gestrigen Gebrauchsabnahme noch Mängel festgestellt wurden, konnte heute in einem weiteren Abnahmetermin deren Beseitigung bestätigt werden. Für das nun errichtete Veranstaltungszelt hat der Veranstalter daher inzwischen die notwendigen Maßnahmen insbesondere zur Standsicherheit und zum Brandschutz umgesetzt und die Nachweise vollständig vorgelegt. Nach deren Prüfung war vor Inbetriebnahme des Zeltes abschließend  eine Gebrauchsabnahme durch die Bauaufsicht erforderlich. Sie wurde heute auf Grundlage der vollständig vorgelegten Gutachten und Nachweise mit positivem Ergebnis abgeschlossen.

Baudezernent Ludwig Holle: "Wir haben immer gesagt: Das Oktoberfest ist möglich, wenn eine sichere und rechtlich tragfähige Lösung vorliegt. Diese Voraussetzungen wurden nun endlich durch den Veranstalter erfüllt. Die vergangenen Wochen und besonders die letzten Tage waren für alle Beteiligten intensiv. Umso mehr freue ich mich, dass wir heute zu einem positiven Ergebnis gekommen sind und die Gäste nun in einem sicheren Rahmen feiern können."

Oberbürgermeister Nino Haase: "Baudezernent Ludwig Holle und ich haben uns in den vergangenen Wochen und Monaten eng abgestimmt. Ich habe zudem persönliche Gespräche mit dem Veranstalter geführt. Die getroffenen Entscheidungen hatten und haben meine volle Rückendeckung. Das neue Zelt stellt eine neue Situation dar, die jetzt positiv bewertet werden konnte. Ich danke den Mitarbeiter:innen der Verwaltung für ihren großen Einsatz und wünsche allen eine schöne Festzeit."

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