Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichthilfe
Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet junge Menschen zwischen 14 Jahren und 21 Jahren bei Strafverfahren. Sie berät pädagogisch, neutral und unterstützend ab dem ersten Tatvorwurf und während des gesamten Verfahrens. Auch Eltern werden bei Bedarf einbezogen.
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