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Vergnügungssteuer zahlen 

Beschreibung

Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.

Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.

Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78, 80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer. Es gibt einen barrierefreien Zugang in der Löwenhofstraße 1.

Unterlagen

Für das Halten von Spiel- und Unterhaltungsgeräten: Vordruck
Bei Veranstaltungen: formlos schriftlich

Gebühren

Bei Veranstaltungen mit Eintritt beträgt der Steuersatz 20 % des Eintrittspreises (Bruttoeintrittspreis).

Bei Veranstaltungen ohne Eintritt setzen wir die Steuer als Pauschsteuer nach der Raumgröße fest.

Wenn Sie Spiel- und Unterhaltungsgeräte halten möchten, gelten folgende Steuersätze:

Geräte mit Gewinnmöglichkeit:

  • bis zum 31.12.2025: 22 % vom Einspielergebnis (Saldo 2), mindestens jedoch 110 Euro
  • ab dem 1.1.2026: 25 % vom Einspielergebnis (Saldo 2), mindestens jedoch 125 Euro

Geräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen, Internetcafés und ähnlichen Einrichtungen:

  • bis zum 31.12.2024: 60 Euro
  • ab dem 1.1.2025: 80 Euro

Geräte ohne Gewinnmöglichkeiten an anderen Orten (z.B. Gaststätten):

  • bis zum 31.12.2024: 20 Euro
  • ab dem 1.1.2025: 30 Euro

Rechtsgrundlagen

Kommunale Satzung

Hinweise

Die Stadtkasse bietet für die Zahlung der Vergnügungssteuer das Lastschrifteinzugsverfahren an. Hierfür reichen Sie bitte das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadtkasse per Post oder Fax ein. Die Einzugsermächtigung hat so lange Gültigkeit, bis Sie sie schriftlich widerrufen. Sollte sich die Kontoverbindung ändern, bitten wir Sie, der Stadtkasse die neue Kontoverbindung schriftlich per Post oder Fax mitzuteilen.