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Namensführung in der Ehe 

Beschreibung

Überblick über die gebräuchlichsten Möglichkeiten, wenn BEIDE Ehegatten Deutsche sind:

a) Wird keine Erklärung abgegeben,    

  • behält jeder Ehegatte den Familiennamen, den er bei Eingehung der Ehe führte.
  • Es können später noch anderslautende Erklärungen abgegeben werden.

b) Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Die Bestimmung des Ehenamens ist unwiderruflich.  

  • Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit geführte Name der Frau oder des Mannes bestimmt werden

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder den bei Abgabe der Erklärung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen

c) Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil hinzugefügt werden.

d) Besteht der Geburtsname oder der Familienname, der zum Ehenamen bestimmt werden soll aus mehreren Teilen,ist eine Hinzufügung oder Voranstellung nicht möglich!

Bitte beachten:

  • Der Widerruf einer Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens ist jederzeit möglich
    Eine erneute Voranstellung oder Hinzufügung ist aber nicht mehr möglich

  • Ist einer der Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger,
    können die Ehegatten für ihre Namensführung auch das Heimatrecht des ausländischen Partners wählen (nähere Informationen erhalten Sie bei der Eheanmeldung.)

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Urkundenstelle, Kirchenaustritte:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Eheanmeldungen, Sonderfälle, z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Namenserklärungen:

Eine Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

In allen Verwaltungsgebäuden besteht keine Verpflichtung mehr zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken (OP-Masken), FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards.
Dennoch bleibt es allen Bürgern freigestellt, eine Maske zu tragen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).