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Fehlgeburt anzeigen

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.

Kontakt

Adresse

Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 5
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

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