Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder:in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Melden sich Eigentümer:innen nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, haben Findende Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen sie dieses Recht nicht wahr, wird die Landeshauptstadt Mainz Eigentümerin.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß § 973 BGB kommen die Fundsachen zur Versteigerung:
- Diese Versteigerungen setzen wir nach Bedarf fest.
- In der Regel finden Versteigerungen einmal jährlich statt.
- Die Versteigerungstermine können Sie im Internet unter www.mainz.de oder in der lokalen Presse erfahren.
- Fundsachen bewahren wir mindestens 6 Monate auf.
Die Versteigerungsbedingungen geben wir vor Beginn der Versteigerung bekannt. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Landeshauptstadt.
VV vom 30. Oktober 1995 Behandlung von Fundsachen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis:
Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.