Jugendfalknerjagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie als Jugendlicher die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Jugendfalknerjagdschein mit sich führen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).
Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.
Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).
Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Romy Anthes, Tel. 12-3236
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Herr Nico Busch |
|
+49 6131 12-2399 | waffenstadt.mainzde |
| Herr Christian Müller |
|
+49 6131 12-2414 | waffenstadt.mainzde |
| Herr Johannes Weishahn |
|
+49 6131 12-2409 | waffenstadt.mainzde |
Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein oder besonderer Jagdschein für Falkner oder Zeugnis der Jägerprüfung beziehungsweise Zeugnis der besonderen Jägerprüfung für Falkner
- Zeugnis der Falknerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 17,00 EUR - 32,00 EUR
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Fristen
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens zwei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..
Rechtsgrundlagen
§ 15 Absatz 1 - 3, 5 und 7 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Falknerprüfung
- Besitz eines in Deutschland erteilten Jugendjagdscheins oder besonderen Jugendjagdscheins für Falkner
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendfalknerjagdschein erteilt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen
- Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Sorgeberechtigten oder einer von Ihrer/Ihren sorgeberechtigten Person(en) schriftlich beauftragten jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson die Jagd ausüben.
- Mit einem Falknerjagdschein dürfen Sie nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen.
