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Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod einer Person. Sie ist wichtig für Bestattung, Nachlass und Versicherungen. Einen Antrag stellen können Ehe- oder Lebenspartner:innen, Verwandte oder Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
Geschwister mit berechtigtem Interesse und
nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
Ort und Tag ihrer Geburt,
der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
die Nachlassabwicklung sowie
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Hinweis zur Urkundenanforderung:
Unter Online-Services finden Sie unser Online-Bestell- und Bezahlsystem für Urkunden aus dem Sterberegister.
Alternativ können Sie Urkunden schriftlich oder per Fax beantragen. Legen Sie dazu eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Bei Sterbefällen, die länger als 30 Jahre zurückliegen, erhalten Sie die Urkunden beim Stadtarchiv, Rheinallee 3b, 55116 Mainz E-Mail: stadtarchivstadt.mainzde.
Bemerkung
Zur Vorlage im Ausland können wir eine internationale Urkunde bzw. einen mehrsprachigen Auszug aus dem Sterberegister ausstellen. Hierfür kreuen Sie im Antrag bitte das entsprechende Kästchen an.
Bitte beachten: Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zum Standesamtsbezirk Wiesbaden.