Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt
- die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
- die Geburtsurkunde,
- einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
- die ärztliche Bescheinigung über den Tod
des Verstorbenen vorlegen.
Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.
Bitte beachten Sie:
Alle Unterlagen und Urkunden müssen Sie im Original einreichen. Dokumente, die Sie uns per Fax oder E-Mail senden, reichen zur Beurkundung eines Sterbefalles leider nicht aus.
Sie müssen alle Urkunden, die nicht in der deutschen Sprache oder in internationaler Form ausgestellt sind, zusammen mit einer amtlichen Übersetzung vorlegen.
Die Todesbescheinigung mit Leichenschauschein stellt das ärztliche Fachpersonal aus, das den Tod festgestellt hat.
Sie benötigen eine aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes oder einen gültigen Personalausweis der verstorbenen Person, wenn der Hauptwohnsitz nicht in Mainz war.
Religionszugehörigkeiten können wir seit dem 1. November 2022 aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr im Sterberegister eintragen.
Je nach Lebenssituation der verstorbenen Person benötigen wir zusätzliche Dokumente.
a) Die verstorbene Person war ledig:
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
b) Die verstorbene Person war verheiratet:
- Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag.
- Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!).
c) Die verstorbene Person war verwitwet:
- Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod der Ehepartner:in oder zusätzlich die Sterbeurkunde.
- Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!) mit Vermerk über den Tod der Ehepartner:in oder zusätzlich die Sterbeurkunde.
d) Die verstorbene Person war geschieden.
- Bei Eheschließung VOR dem 1. Januar 2009 benötigen wir die Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratseintrag mit Vermerk über die Scheidung.
- Bei Eheschließung NACH dem 31. Dezember 2008 benötigen wir die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (Achtung: keine Eheurkunde!) mit Vermerk über die Scheidung.
Bitte beachten Sie!
Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir zusätzlich den Reisepass der verstorbenen Person und der Ehepartner:in.
Folgende Bitte richten wir an die Fachkräfte für Bestattungen bezüglich der Unterlagen:
Um eine schnellere und einfachere Beurkundung des Sterbefalls zu ermöglichen, bitten wir Sie, alle vorhandenen Urkunden und Unterlagen von den Angehörigen anzufordern und möglichst komplett beizufügen. Das gilt auch wenn es sich um Personenstandsurkunden handelt, die das Standesamt Mainz ausgestellt hatte. Dies erleichtert uns die Arbeit wesentlich, da die zum Teil sehr umfangreichen und zeitintensiven Sucharbeiten entfallen.