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Sie sind zur Anzeige des Todes eines Menschen beim Standesamt spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes verpflichtet.

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Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Raum 1, 3 und 6
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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55026 Mainz

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