Inhalt anspringen

Waffen: Überlassen von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Kontakt

Adresse

Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche