Wohnberechtigungsschein beantragen
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. Welche Behörde für Sie zuständig ist, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Welche Formulare und Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie von den zuständigen Stellen in den Verwaltungen.
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen, der Wohnfläche und der Zahl der Wohnräume.
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung.
Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen darf die Anzahl der Zimmer oder die Wohnfläche überschritten werden. Auch hierzu geben Ihnen die Mitarbeitenden der Verwaltungen gerne nähere Auskünfte.
Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben.
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Darüber hinaus kann er nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrages muss der Wohnberechtigungsschein der/dem Vermieterin/Vermieter übergeben werden.
Der Vordruck ist erhältlich:
- im Amt für soziale Leistungen
- an der Information im Stadthaus
- in den Ortsverwaltungen
Um persönlich mit uns zu sprechen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Die Unterlagen können Sie dann per Post, Fax oder E-Mail an das Amt für soziale Leistungen schicken.
Voraussetzungen
- Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit
- Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung
- Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds)
- Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad.
- Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen.
Die Wohnungssuchenden müssen zur Wohnbevölkerung gehören,
d.h. sie müssen entweder Deutsche oder EU-Bürger:innen sein oder
über einen Aufenthaltstitel verfügen, der mindestens 1 Jahr gültig ist.
Bemerkung
Das Amt für soziale Leistungen der Landeshauptstadt Mainz vermittelt keine Wohnungen.
Die abschließende Entscheidung, ob ein Mietverhältnis eingegangen wird, trifft allein der jeweilige Wohnungsgebende (in der Regel ist das die Wohnbau Mainz GmbH oder andere Wohnungsgesellschaften).
Rechtsgrundlage
Bearbeitungsdauer
Wir sind bemüht, ihren Antrag schnell zu bearbeiten, jedoch kann es in einigen Fällen zu Verzögerungen kommen. Falls benötigte Unterlagen fehlen, werden wir uns bei Ihnen melden.
Wegen der Vielzahl der Anträge können wir keine Auskünfte zum Eingang oder Sachstand eines Antrages geben.
Zuständige Stelle
Für die Ausstellung allgemeiner Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.
Für die Ausstellung spezieller Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des zukünftigen Wohnortes.
Bei Umzug innerhalb von Rheinland-Pfalz:
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie in der bisherigen Heimatgemeinde.
Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland:
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Amt für soziale Leistungen in Mainz.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheingung)
- Heiratsurkunde
- Pflegegeldbescheid (in Kopie)
- bei Schwerbehinderten: Schwerbehindertenausweis (beide Seiten in Kopie)
- Nachweis über häusliche Pflegebedürftigkeit
- Mutterpass
- Nachweis des Finanzamtes über erhöhte Werbungskosten
- Sorgerechtsnachweis
- Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Geburtsurkunde
- Zinsbescheinigung
- Ärztliche Bescheinigung
- Partnerschaftserklärung
Je nach Lebenssituation:
- bei Erwerbstätigen: Verdienstbescheinigung (ggf. Nachweis über Ausbildungsvergütung)
- bei Personen in Rente: Rentenbescheide mit den jeweils letzten Änderungsmitteilungen
- bei Einkommensteuerpflichtigen (soweit der Nachweis nicht durch Verdienstbescheinigungen zu erbringen ist):
Einkommensteuerbescheid, letzte Einnahmeüberschussrechnung/betriebswirtschaftliche Auswertung - sonstige Einnahmen
(z.B. Nachweis über geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosengeld, Krankengeld) - bei Personen, die Unterhaltsleistungen erhalten: Nachweis über Art, Höhe und zahlungspflichtige Person angeben
- bei Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
(evtl. gerichtlicher Beschluss und Angaben über Art, Höhe und empfangsberechtigter Person der Leistung angeben, Leistungsnachweise durch Kontoauszüge) - bei Studierenden: Nachweis über Ausbildungsförderung (z.B. BAföG)
- bei Schüler:innen ab dem 16. Lebensjahr: aktuelle Schulbescheinigung
- bei Empfang von Sozialleistungen:
- Bescheid über Wohngeld
- Bescheid über Bürgergeld
- Bescheid über Sozialgeld
- Bescheid über Grundsicherung im Alter- und bei Erwerbsminderung
- Bescheid über Sozialhilfe
- Bescheid über Asylbewerberleistung
- Bescheid über Kinder- und Jugendhilfe-Leistungen
- Bescheid über ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (BVG)
- Je nach Einzelfall können die Mitarbeitenden noch weitere Dokumente anfordern.
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Sozialwohnung, AntragPDF-Datei596,20 kB
- Wohnberechtigungsschein, Verdienstbescheinigung, FormularPDF-Datei236,39 kB
- Wohnberechtigungsschein, Partnschaftserklärung, Anlage zum AntragPDF-Datei93,60 kB
- Wohnberechtigungsschein, Zusätzliche Angaben von Antragstellenden und erwachsenen Verwandten, FormularPDF-Datei94,93 kB
Internetverweise
Kontakt
Adresse
Wohngeld, Wohnberechtigungen und Fehlbelegungsabgabe, Überwachung öffentlich geförderter Wohnraum
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Herr Erdem SekerSachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine, Fehlbelegungsabgabe | Buchstabenbereich: A–G, P–Q | Herr Erdem Seker | |
| Herr Holger HupfSachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine, Fehlbelegungsabgabe | Buchstabenbereich: H–M, S | Herr Holger Hupf | |
| Frau Ayse KocSachbearbeitung Wohnberechtigungsscheine, Fehlbelegungsabgabe | Buchstabenbereich: N–O, R, T–Z | Frau Ayse Koc |
Öffnungszeiten
Wenn Sie mit unserern Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Angaben zum öffentlichen Nahverkehr
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Weitere Hinweise
Der Zugang für Post und Warenanlieferungen befindet sich in der Bonifaziusstraße.
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- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür