Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.
Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt aus? Dann können Sie die Grundsicherung beantragen.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
In Ausnahmefällen können auch Schulden übernommen werden, z.B. zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, Sicherung Ihrer Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage (z.B. Schulden beim Energieversorger).
Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:
- die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind.
- werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind.
- alleinerziehend sind.
- das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten.
- wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt.
- das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (z.B. Boiler).
- Schüler:in sind und aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben.
Wenn Sie nicht allein leben, beziehen wir auch das Einkommen und Vermögen von Ehe- oder Lebenspartner:in mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also z.B.:
- Erwerbseinkommen
- Unterhaltsleistungen
- Renteneinkünfte
Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken.
Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, z.B.:
- kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: 10.000 Euro)
- ein angemessenes Hausgrundstück
Gegenüber Kindern und Eltern findet kein Unterhaltsrückgriff statt, wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 Euro (brutto) liegt.
Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.
Voraussetzungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn
- Sie volljährig sind und
-
entweder
- auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
- Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
- Sie keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
- Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Sie können nicht gleichzeitig Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Wohngeld beziehen. Je nach Sachverhalt gewähren wir die für Sie günstigere Leistung.
Verfahrensablauf
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zahlen wir, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ab dem Ersten des Monats, in dem wir über die Leistungsberechtigung informiert sind. Üblicherweise erfolgt diese Information in Form eines Antrages.
- Setzen Sie sich mit unserer Infostelle in Verbindung.
Telefonnummer: 06131 12-3737
E-Mail: infostelle-amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde
Adresse: Kaiserstraße 3–5, 55116 Mainz
Für die Beantragung der Leistung laden Sie sich den Antrag als PDF-Datei herunter und senden diesen ausgefüllt zu uns.
Bitte achten Sie darauf, Nachweise vollständig einzureichen, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.
Reichen Sie nur Kopien von Nachweisen ein - Originale können wir nicht zurücksenden.
Das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie durch einen Bescheid, den Sie in der Regel per Brief erhalten. Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
Achtung: Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.
Bemerkung
Was sollte ich noch wissen?
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage
Fristen
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
- Geltungsdauer 12 Monate
Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Die Hilfe zahlen wir ab dem Ersten des Monats in dem Sie den Antrag stellen.
Die Fristen für die Vorlage von Unterlagen müssen Sie einhalten. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigert werden.
Dies gilt ferner auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid – nicht nur mit dem Ablehnungsbescheid, sondern auch mit dem Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) – nicht einverstanden sind.
Zuständige Stelle
Grundsätzlich ist das Sozialamt Ihres Wohnortes für Sie zuständig.
Hinweis: Sollten Sie den Antrag bei einem nicht zuständigen Sozialamt abgeben, leitet dieses den Antrag an das zuständige Sozialamt weiter. In diesem Fall informieren wir Sie über die Weiterleitung des Antrags.
Ihr örtliches Sozialamt finden Sie über den Link "Verwaltungsleistungen in Deutschland suchen & finden".
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
-
Kopie eines Ausweisdokuments:
- Personalausweis oder
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
-
Nachweise über Ihr Einkommen:
- Rentenbescheide
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
-
Nachweise über vorhandenes Vermögen:
- Sparguthaben
- Lebensversicherung
-
Nachweise über Ausgaben:
- Mietvertrag
- Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeträge
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
- Sozialhilfe, Antrag auf Leistungen nach dem SGB XIIPDF-Datei1,02 MB
- Sozialhilfe, Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen VerhältnissenPDF-Datei588,24 kB
- Sozialhilfe, Zusatzblatt zum Fragebogen zu den persönlichen und wirtschaftlichen VerhältnissenPDF-Datei76,37 kB
- Mitwirkungspflicht bei Antrag auf Sozialleistungen, Anlage zum AntragPDF-Datei121,00 kB
- Sozialhilfe, Zusatzblatt zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XIIPDF-Datei111,34 kB
- Mietbescheinigung, Nachweis zu den Kosten der UnterkunftPDF-Datei120,05 kB
Merkblätter
Internetverweise
Ähnliche Dienstleistungen
Kontakt
Adresse
Sachgebiet Allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung, Frauenhaus, Hilfen zur Sesshaftmachung, Kosteneinzug, Koordination Flüchtlinge
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz
Postanschrift
55026 Mainz
Telefon, Fax und E-Mail-Adresse
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
| Frau Maia BerianidzeSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Frau Maia Berianidze | ||
| Frau Annika DarmstadtSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: D, P, V, X, Z | Frau Annika Darmstadt | |
| Frau Sonja DautSachgebietsleitung | Sachgebietsleitung | Frau Sonja Daut | |
| Frau Nadine DieterichSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: Eh–Ez, Q, Sch | Frau Nadine Dieterich | |
| Frau Sina GansSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: Kb–Kh, M, O–Ö | Frau Sina Gans | |
| Frau Kerstin LappöhnSachgebietsleitung | Sachgebietsleitung | Frau Kerstin Lappöhn | |
| Frau Kerstin LorbachGrundsatzsachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: A | Frau Kerstin Lorbach | |
| Frau Aline MeierSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: H–J, T | Frau Aline Meier | |
| Frau Janina ReißSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: N, S (ohne Sch) | Frau Janina Reiß | |
| Frau Maria SemmlerSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: F–G, I, W | Frau Maria Semmler | |
| Frau Laura StabrothGrundsatzsachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: K (ohne Kb - Kh) | Frau Laura Stabroth | |
| Frau Natascha SteilSachbearbeitung für Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: C, L, R, U–Ü, Y | Frau Natascha Steil | |
| Frau Eva ThomsenSachbearbeitung für die Hilfen nach dem SGB XII | Buchstabenbereich: B, Ea–Eg | Frau Eva Thomsen |
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Telefonische Sprechzeiten:
Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, in allen Bereichen Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten Sie daher, Ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.
Vielen Dank für ihr Verständnis.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen
Angaben zum öffentlichen Nahverkehr
Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Weitere Hinweise
Der Zugang für Post und Warenanlieferungen befindet sich in der Bonifaziusstraße.
Nachtbriefkästen befinden sich am
- Stadthaus Große Bleiche, Löwenhofstr. 1, links neben der Schiebetür und am
- Stadthaus Kaiserstraße, Lauterenflügel, Kaiserstr. 3- 5, rechts neben der Eingangstür