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Hier erhalten Sie Informationen und Formulare zur Beantragung von Leistungen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung nach dem Landesblindengeldgesetz. Anspruch haben blinde oder gleichgestellte Personen mit Wohnsitz in Mainz. Unsere Sachbearbeitung berät Sie gern vor der Antragstellung.
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Das Landesblindengeld dient zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen. Sie ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz und grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig. Allerdings sind bestimmte Sozialleistungen vorrangig.
Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.
Sie erhalten bereits Landesblindengeld?
Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.
Voraussetzungen
Sie können Landesblindengeld erhalten, wenn
Sie vollständig erblindet sind.
Sie blinden Personen gleichgestellt sind, also bspw. Ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2 % beträgt.
Bei Ihnen eine gleich zu achtende Beeinträchtigung des Sehvermögens vorliegt.
Ihr Wohnsitz Mainz ist.
Was sollte ich noch wissen?
Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch
Blindenhilfe
).
Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.