Inhalt anspringen

Lernförderung als Bildungs- und Teilhabeleistung beantragen

Wenn Ihr Kind Lernprobleme hat und die Lernziele gefährdet sind, können wir die Kosten für Nachhilfe übernehmen. Voraussetzung ist eine Bestätigung der Lehrkraft. Stellen Sie einen Antrag und reichen Sie die Anlage „Lernförderung“ ein. Bei Bewilligung rechnen die Anbietenden direkt mit uns ab.

Kontakt

Adresse

Sachgebiet Allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung, Frauenhaus, Hilfen zur Sesshaftmachung, Kosteneinzug, Koordination Flüchtlinge

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Erläuterungen und Hinweise

Sprachauswahl

Schnellsuche