Das Amt für soziale Leistungen überweist SGB XII-Leistungsampfangenden sowie Leistungsempfangenden nach dem AsylbLG, wenn diese anspruchsberechtigte Kinder haben, ohne zusätzlichen Antrag 195 Euro jährlich für Schulbedarf: 130 Euro davon zum Schulbeginn im August, 65 Euro im Februar.
Ebenso verfährt das Jobcenter Mainz bei SGB II-Leistungsempfangenden.
Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfangende müssen dem Amt für soziale Leistungen mitteilen, dass Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Informieren Sie sich:
Zum Schuljahresanfang geben Klassenlehrer:innen häufig Listen aus. Darauf steht, was Ihr Kind benötigt, um im Unterricht mitzumachen. Stifte und Hefte, Schnellhefter und Wasserfarben, Taschenrechner und Schulranzen – das sind nur einige Dinge, die zum Schulbedarf gehören.
Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich.
Telefonzeiten:
Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.