Mitmachen ist möglich in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit.
15 Euro stehen jedem Kind, das eine der unten stehenden Sozialleistungen erhält, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich zur Verfügung. Das gilt zum Beispiel für die Ferienkarte, Musikschule, den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit.
Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte. Für die Beiträge zur Teilnahme an Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit erhalten Sie monatlich 15 Euro als Geldleistung. Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder Musikschulen oder die Gebühren für beispielsweise die Ferienkarte oder Freizeiten zahlen Sie direkt an den Verein bzw. Anbietenden.
Details entnehmen Sie bitte dem Datenblatt. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich.
Voraussetzung dafür ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Falls Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, kann das Jobcenter die Leistung erbringen.
Telefonzeiten:
Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.