Mietschulden können übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft erforderlich ist.
Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen und die Gefahr besteht, dass Sie wegen Mietschulden Ihre Wohnung verlieren, können das zuständige kommunale Jobcenter oder die zuständige gemeinsame Einrichtung in bestimmten Fällen auf Antrag Leistungen zur Tilgung Ihrer Schulden erbringen. Diese Unterstützung erhalten Sie in der Regel in Form eines Darlehens.
Diese Unterstützung können Sie erhalten, wenn Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand mit eigenen Mitteln oder durch Hilfe Dritter zu begleichen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für eine (darlehensweise) Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Zudem erfolgt eine Prüfung, warum es zu Mietschulden beziehungsweise Mietrückständen gekommen ist.
Wenn Ihr kommunales Jobcenter oder Ihre kommunale gemeinsame Einrichtung zu der Einschätzung kommt, dass Sie das Geld für etwas anderes als den Ausgleich Ihrer Mietschulden verwenden werden, erfolgt die Zahlung direkt an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- Mietrückstände bestehen, die zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen,
- Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlt wurden und dies dazu geführt hat, dass Ihnen der Strom oder das Gas abgestellt wurde,
- Sie aufgrund von Krankheit oder Suchtproblemen nicht in der Lage sind, das Geld zum Ausgleich Ihrer Mietrückstände zu verwenden, oder
- Anhaltspunkte auf Schulden bestehen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Es gibt keine Frist. Sie sollten sich jedoch möglichst frühzeitig an das Jobcenter wenden, wenn Mietrückstände entstanden sind oder Wohnungslosigkeit droht.