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Temporäre Halteverbotszone beantragen 

Beschreibung

Parkplätze, z.B. für das Be- und Entladen eines Möbelwagens bei Umzug, dürfen nicht eigenmächtig abgesperrt werden. Hierzu bedarf es einer Genehmigung zum Errichten einer temporären Haltverbotszone durch die Straßenverkehrsbehörde.

Für Haltverbotszonen im Zusammenhang mit Baustellen/Bautätigkeiten wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Baustellenmanagement.

Beantragung durch Betriebe / Firmen / Privatpersonen

  • bei der Straßenverkehrsbehörde
  • persönlich nur nach Terminvereinbarung oder
  • schriftlich per Post, E-Mail oder Fax (durch Zusendung eines formlosen Antrages)
  • mind. drei Wochen vorher, da die Halteverbotszone 5 volle Tage vor dem Umzug eingerichtet werden muss

Die Genehmigung wird von der Straßenverkehrsbehörde ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Haltverbotsschilder selbst organisieren müssen, da diese nicht von der Stadt Mainz aufgestellt werden.

Die Aufstellung sowie die Kontrolle der Verkehrszeichen müssen durch eine Person mit erforderlichen Fachkenntnissen zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen erfolgen.

Hierfür ist ein MVAS-Nachweis (= Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erforderlich.

Schilder und Absperrungen dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht von Personen ohne diesen Nachweis aufgestellt werden. Ggf. müssen Sie sich hierfür an ein Verkehrssicherungsunternehmen wenden.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefax
+49 6131 12-3407
E-Mail
stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Astrid Häußer Altstadt, Neustadt, Oberstadt  +49 6131 12-3375  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Mombach, Gonsenheim, Finthen, Drais, Lerchenberg, Bretzenheim, Marienborn, Hechtsheim, Weisenau, Laubenheim, Ebersheim, Hartenberg/Münchfeld  +49 6131 12-4071  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Unterlagen

Ein schriftlicher Antrag soll folgendes beinhalten (auch per E-Mail möglich):

  • Zeitraum der Sperrung (Datum und Uhrzeit)
  • Straße, in dem die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
  • Länge der Haltverbotszone (Anzahl der Parkplätze)
  • Anschrift und Rufnummer des Antragstellers
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Person für die Verkehrssicherung mit Telefonnummer und MVAS-Nachweis

Gebühren

  • je nach Umfang und Dauer der Erlaubnis: 20 bis 300 Euro
  • wenn gebührenpflichtige Parkplätze betroffen sind, wird der Parkgebührenausfall noch dazu gerechnet

Bearbeitungsdauer

Der Antrag muss mindestens 3 Wochen vorher eingereicht werden, da 5 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

Hinweise

Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens 5 Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

Es dürfen nur Verkehrszeichen aufgestellt werden, die der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen.

Sonderparkplätze für Schwerbehinderte Menschen (Behindertenparkplätze), CarSharing (Book-n-Drive) und für elektrische Fahrzeuge (e-Parkplatz) dürfen nicht in Anspruch genommen werden.

Antragstellende Personen müssen über einen RSA-/ MVAS-Nachweis verfügen, um sich Schilder beim Betriebshof ausleihen zu können. Alternativ kann der Antrag über ein Umzugsunternehmen oder eine Verkehrssicherungsfirma gestellt werden.