Wenn Sie Ihr Führerscheindokument oder Ihre digitale Fahrtenschreiberkarte verloren haben und einen Ersatz beantragen möchten, müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben (Versicherung an Eides statt).
Diese können Sie in einem Notariat, in der Fahrerlaubnisbehörde zur Niederschrift oder mittels eines Formulars abgeben. Das Formular finden Sie unter Links. Bitte beachten Sie, dass in begründeten Zweifelsfällen neben dem Formular zusätzlich die persönliche Abnahme zur Niederschrift erforderlich werden kann.
Sofern Sie bei einem Diebstahl den Nachweis erbringen, dass Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstattet haben und die Diebstahlsanzeige vorlegen, benötigen Sie keine zusätzliche eidesstattliche Versicherung.
Weiterhin müssen Sie einen formellen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Beantragung
Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Ersatzdokuments ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Versicherung an Eides Statt
Wenn Sie Ihaber:in des Führerscheins bzw. der Fahrtenschreiberkarte sind, erklären Sie, dass
- Ihnen der Verbleib des Dokuments nicht eindeutig bekannt ist.
- der Führerschein nicht sichergestellt, beschlagnahmt oder behördlich entzogen oder vorläufig entzogen worden ist.
- dass kein gerichtliches Fahrverbot vorliegt.
Außerdem müssen Sie die Erklärung abgeben, dass Ihnen als Führerschein-Inhaber:in bekannt ist, dass Sie nur eine Führerscheinausfertigung besitzen dürfen. Sie erklären ebenso, dass Sie bei Auffinden des verlorenen Führerscheins diesen unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben.
Vor Abgabe der Versicherung an Eides statt werden Sie als Führerschein-Inhaber:in über die rechtliche Bedeutung einer Versicherung an Eides statt hingewiesen.
Auszug aus § 156 Strafgesetzbuch (StGB)
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wichtiger Hinweis
Rechtlich ist zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein zu unterscheiden. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen von Kraftfahrzeugen müssen Sie den Führerschein mitführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Führerschein nicht mitführen, berührt das die zugrunde liegende Fahrerlaubnis nicht. Das Fahren ohne Führerschein ist deshalb eine Ordnungswidrigkeit (§ 75 Nr. 4 Fahrerlaubnisverordnung). Hingegen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.
Sofern Sie Ihren abhanden gekommenen Führerschein oder die digitale Fahrtenschreiberkarte wieder auffinden, müssen Sie diese unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
sofort im Rahmen der Vorsprache