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Aktueller Hinweis
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation der Landeshauptstadt Mainz werden Einsparungen in Höhe von 45.000 € bei der Veranstaltung Mainzer Rheinfrühling erforderlich.
Dies kann mit den folgenden Maßnahmen erreicht werden: Wegfall der Nachtbewachung, Kostenübernahme der Abgitterung am Hochkai für die seitens der Schaustellerverbände organisierten Feuerwerke sowie Kostenübernahme der Notstromversorgung und Abgitterung des Tiefkais im Bereich Theodor-Heuss-Brücke bis Pegel Mainz durch die Schaustellerverbände.
Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, können weitere Kosten durch die Verkürzung der Veranstaltung um eine Woche beziehungsweise durch Schließung an einzelnen Veranstaltungstagen, beispielsweise dienstags, reduziert werden.
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Das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften, Messen und Märkte organisiert und führt den Mainzer Rheinfrühling durch.
Der Mainzer Rheinfrühling findet voraussichtlich von Samstag, 20.3.2027 bis Sonntag, 4.4.2027 statt.
Satzung für Märkte und Volksfeste der Stadt Mainz in der jeweils gültigen Fassung.
Die Bewerbungsfrist ist der 31. August für die Veranstaltung im Folgejahr.
Für fristgerecht eingereichte Bewerbungen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach Abschluss der gesamten Planung für die Veranstaltung erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung von uns.