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Leichenpass beantragen 

Kurzbeschreibung

Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.

Beschreibung

Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.

In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Damit wir uns persönlich für Sie Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 06131 - 97 15 326.

Erreichbarkeit

Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil), zusätzlich eine Freigabe der Staatsanwaltschaft, sofern die Todesursache auf der Todesbescheinigung als „ungeklärt“ angegeben wurde
  • Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung des Sterbefalls durch das Standesamt Mainz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes Mainz, sofern auf der Todesbescheinigung eine Infektionsgefahr vermerkt wurde
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person (sofern vorhanden)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fachkraft für Bestattungen

Gebühren

25 Euro

Zahlungsart

Bar

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung erfolgt sofort bei Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung, sofern alle Erfordernisse erfüllt sind.

Hinweise

Sie müssen den Leichenpass innerhalb der Bestattungsfrist von 10 Tagen beantragen und die verstorbene Person innerhalb dieser Frist ausführen.

Bei einer Fristüberschreitung können Sie bei der Örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes eine Fristverlängerung beantragen.

Zuständige Stelle

Den Leichenpass stellt die Örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes aus. In Mainz ist das die Friedhofsverwaltung des Wirtschaftsbetriebs Mainz