Leichenpass beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Leiche ins Ausland überführen wollen, kann ein Leichenpass notwendig werden.
Beschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
In der Regel wird ein Leichenpass für die Überführung einer Leiche ins Ausland benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Adresse
Besucheranschrift
Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen RechtsIndustriestraße 70
55120 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Damit wir uns persönlich für Sie Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 06131 - 97 15 326.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanZuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
- Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil), zusätzlich eine Freigabe der Staatsanwaltschaft, sofern die Todesursache auf der Todesbescheinigung als „ungeklärt“ angegeben wurde
- Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung des Sterbefalls durch das Standesamt Mainz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes Mainz, sofern auf der Todesbescheinigung eine Infektionsgefahr vermerkt wurde
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person (sofern vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass der Fachkraft für Bestattungen
Gebühren
25 Euro
Zahlungsart
Bar
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung erfolgt sofort bei Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung, sofern alle Erfordernisse erfüllt sind.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Sie müssen den Leichenpass innerhalb der Bestattungsfrist von 10 Tagen beantragen und die verstorbene Person innerhalb dieser Frist ausführen.
Bei einer Fristüberschreitung können Sie bei der Örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes eine Fristverlängerung beantragen.
Zuständige Stelle
Den Leichenpass stellt die Örtliche Ordnungsbehörde des Sterbeortes aus. In Mainz ist das die Friedhofsverwaltung des Wirtschaftsbetriebs Mainz
