Schmutzwassergebühr bezahlen
Beschreibung
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz erhebt für die Einleitung von Schmutzwasser in die Kanalisation eine Schmutzwassergebühr.
Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die Sie in die öffentliche Abwassereinrichtung (Kanalisation) ableiten. Die Berechnung orientiert sich an Ihrem Frischwasserverbrauch.
Besonderheit: Gartenbewässerung
Über geeichte Wasserzähler, können Sie die für die Gartenbewässerung benutzte (Frisch-)Wassermenge nachweisen.
- Sie bleibt dann bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr unberücksichtigt.
- Den Zähler müssen Sei vor Inbetriebnahme beim Wirtschaftsbetrieb Mainz anmelden.
Wichtig: Bitte teilen Sie dem Wirtschaftsbetreib Mainz jährlich den Stand des Gartenwasserzählers mit.
Die Meldung muss zum Zeitpunkt der Ablesung des Frischwasserzählers durch die Grundstückseigentümer:in erfolgen.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Gebühren
Der Gebührensatz beträgt derzeit 2,04 Euro je m³.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Bei Grundstückskäufen bzw. Verkäufen müssen Sie den Wirtschaftsbetrieb Mainz schriftlich informieren. Folgen Sie dazu dem Link zum Formular "Änderungsanzeige Eigentumswechsel".
Eine Abrechnung der Schmutzwassergebühr zum Übergabetermin setzt voraus,
- dass eine Ablesung des Frischwasserzählers durch die Mainzer Netze
- bzw. in Mainz-Ebersheim und Mainz-Laubenheim durch die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz erfolgt ist.
Formulare
- Änderungsanzeige EigentumswechselDas Formular finden Sie unter "Service".