Naturschutzgebiete
Die Schutzkategorie "Naturschutzgebiet" gehört zu den strengsten in Deutschland. Diese Gebiete sind rechtsverbindlich festgesetzt. Sie dienen unter anderem zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Naturschutzgebiete können auch wegen wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, oder auch weil sie von besonderer Schönheit, Seltenheit oder Eigenart sind, unter Schutz gestellt werden.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten (§23 (2) Bundesnaturschutzgesetz -BNatschG).
Dies bedeutet, dass es unter anderem verboten ist: Pflanzen zu entnehmen, Tiere zu fangen, mutwillige Zerstörung von Lebensstätten herbeizuführen, zu grillen, zu campen oder auch die vorgegebenen Wege zu verlassen. Über die speziellen Regelungen geben die jeweiligen Verordnungen Auskunft.
