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15. April 2026

Stadt Mainz stärkt soziale Wohnraumförderung und Klimaschutz

Die Landeshauptstadt Mainz baut ihre Wohnraumförderung gezielt aus und verbindet soziale Unterstützung mit aktivem Klimaschutz. Mit neuen Programmen 2025 / 2026 sowie der Weiterentwicklung bestehender Richtlinien stärkt die Stadt insbesondere Familien, ältere Menschen und Haushalte mit geringem Einkommen.

Sozialdezernentin Jana Schmöller betont: „Wir machen Wohnen bezahlbarer, unterstützen Familien ganz konkret beim Eigentumserwerb und helfen älteren Menschen, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Gleichzeitig fördern wir Klimaschutz direkt am Haus.“

Umweltdezernentin Janina Steinkrüger sagt: „Schon verhältnismäßig einfache energetische Sanierungsmaßnahmen können den Energieverbrauch einer Immobilie deutlich reduzieren und zugleich vor zu großer Hitze im Sommer schützen. Und mehr Grün in der Stadt verbessert das Mikroklima und somit den Schutz der Gesundheit, gerade vor dem Hintergrund steigender Belastungen durch mehr Tropennächte und längere Hitzeperioden.“

Ab 2026 fördert die Stadt erstmals steckerfertige Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke. Anspruchsberechtigt sind Mieter:innen und Eigentümer:innen mit geringem Einkommen bis zur Einkommensgrenze nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (§ 13 Abs. 2 LWoFG ) zuzüglich 10 Prozent. 

Die Stadt gewährt einen einmaligen Zuschuss von bis zu 200 Euro für ein neues Balkonkraftwerk pro Haushalt mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt und einer Modulleistung von bis zu 2 kW. 

Voraussetzung sind die Einhaltung der geltenden technischen Normen, die Anmeldung im Marktstammdatenregister sowie bei Miet- oder Eigentumswohnungen, die Zustimmung der Vermieter:innen oder der Eigentümergemeinschaft.

Bereits 2025 startete ein neues Förderprogramm für ältere Menschen ab 65 Jahren mit geringem Einkommen. 

Gefördert werden Modernisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen im selbst genutzten Wohneigentum in Mainz mit bis zu 6.000 Euro. Dazu zählen etwa der altersgerechte Umbau – beispielsweise der Einbau einer bodengleichen Dusche –, der Austausch von Fenstern oder Türen, Dämmmaßnahmen sowie Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen oder die Pflanzung hitzeresistenter Bäume. 

Ziel ist es, Wohnen im Alter sicherer, komfortabler und zugleich klimafester zu machen.

Ebenfalls angepasst wurde 2025 die Förderung für Familien mit mindestens zwei Kindern, die in Mainz Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben möchten. Die Zuschusshöhe ist nach Kinderzahl gestaffelt: Ein Haushalt mit zwei Kindern kann bis zu 5.904 Euro erhalten, mit drei Kindern bis zu 8.856 Euro. Voraussetzung ist die Kombination mit der Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen.

Auch im Mietwohnungsbau setzt die Stadt klare Anreize: Bauherren – keine Bauträger – können für den Neubau von Mietwohnungen mit mindestens vier Zimmern für Haushalte mit mindestens zwei Kindern einen städtischen Bauzuschuss von bis zu 16.500 Euro pro Wohnung erhalten. 

Alle Programme sind freiwillige Leistungen der Stadt Mainz und stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Mit der erweiterten Wohnraumförderung stärkt Mainz gezielt Familien, unterstützt ältere Menschen und treibt den sozial gerechten Klimaschutz weiter voran.

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