Public Viewing bei Fußball-WM: Anträge können noch kurzfristig gestellt werden
Aufgrund der derzeit außergewöhnlich hohen Temperaturen und des hohen öffentlichen Interesses an der Fußball-Weltmeisterschaft liegen der Stadtverwaltung Anträge vor, auch diejenigen Deutschlandspiele in der Außengastronomie zeigen zu dürfen, die nun – in der Finalphase – um 22 Uhr oder später starten.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es den Mainzer Gastronomiebetrieben möglich ist, auch noch kurzfristig eine Sondergenehmigung für diese späten Spiele zu beantragen. Anträge können formlos gerichtet werden an die E-Mail-Adresse des Grün- und Umweltamts der Stadt Mainz (gruen-umweltamtstadt.mainzde). Die Anträge werden unbürokratisch und schnellstmöglich bearbeitet.
Die Stadt Mainz hatte bereits am 28. Mai eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die das „Public Viewing“ während der Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 (11. Juni bis 19. Juli 2026 in den Ländern USA, Mexiko und Kanada) regelt. Diese ermöglicht Ausnahmen vom Lärmschutz für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien („Public Viewing“) sowie für den Betrieb der damit verbundenen Außengastronomie. Notwendig wurde dies aufgrund der erheblichen Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in Nordamerika. Die Neuregelung schafft hierfür den rechtlichen Rahmen. Die Regelungen im Detail können der Allgemeinverfügung entnommen werden, die von der Landeshauptstadt am 28. Mai 2026 im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Diese Regelungen gelten für Spiele, deren Anstoß bis 21 bzw. 22 Uhr vorgesehen ist.
Für die späteren Spiele mit Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft, die um 22 oder 23 Uhr starten, kann eine Sondergenehmigung – wie beschrieben – beantragt werden.