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25. September 2026

Nutzung des Festzeltes bei geplantem Oktoberfest nicht genehmigungsfähig

Baudezernent Ludwig Holle: "Sicherheit der Gäste muss oberstes Gebot sein - Inkaufnahme eines Schadensereignisses ist nicht ansatzweise hinnehmbar."

Im Zeitraum vom 08.10. bis zum 25.10.2026 soll auf dem Messegelände Hechtsheim das „20. Mainzer Oktoberfest“ stattfinden. Die Realisierung dieses Festes mit jährlich rund 40.000 bis 60.000 Besucher:innen stehe jedoch „akut in Frage“, erläutert der Dezernent für Bauen, Denkmalschutz und historisches Erbe, Ludwig Holle: „Auf Basis der aktuellen Gegebenheiten ist das Oktoberfest 2026 im geplanten Festzelt nicht zulässig.“  

Das Festzelt, in dem das Oktoberfest stattfinden soll, stelle eine baugenehmigungspflichtige Anlage dar. Im Jahr 2010 sei für das damalige Festzelt eine Baugenehmigung erteilt worden, die aufgrund des „temporären Charakters“ bis zum Jahr 2017 befristet erteilt wurde. Holle: „Seit diesem Zeitpunkt verfügt das Festzelt über keine Baugenehmigung mehr. Daher steht das Bauamt nun erneut in der Pflicht.“

Die Betreiberin habe bei den vergangenen Veranstaltungen dem Bauamt - jeweils erst als Reaktion auf dessen Einschreiten - „temporär gültige fachliche Gutachten zu Fragen des Brandschutzes und der Standsicherheit“ vorgelegt. Nach intensiver Auswertung dieser Expertisen und entsprechender Ortsbegehungen sei das Bauamt in diesen Fällen zu dem Ergebnis gelangt, dass im Einzelfall eine gefahrlose Benutzbarkeit des Festzeltes unter der Einhaltung bestimmter Auflagen und Bedingungen gegeben war, eine Untersagung im konkreten Einzelfall mithin nicht angemessen erschienen sei, so der Baudezernent. 

Von Seiten der Betreiberin des Mainzer Oktoberfestes sei dabei stets kommuniziert worden, dass es sich bei dem Festzelt nur um ein „Provisorium“ handele - daher fand über Jahre wiederholt immer nur eine einzelfallbezogene Beurteilung für die jeweils unmittelbar anstehenden Veranstaltungen statt.

„Im laufenden Jahr 2026 wurde dem Bauamt bis zum heutigen Tage nicht die notwendigen Unterlagen vorgelegt, anhand derer eine aktuelle und abschließende Beurteilung möglich wäre. Auch eine Baugenehmigung liegt nicht vor. Eine solche wurde im Frühjahr 2026 zwar beantragt, jedoch wurden im Nachgang die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden Nachweise nicht vorgelegt, weshalb der Antrag nach den gesetzlichen Vorgaben als ,zurückgenommen‘ anzusehen ist“, erläuterte Holle. 

Es ist die Aufgabe der Betreiberin des geplanten Oktoberfestes proaktiv eine Baugenehmigung einzuholen und die hierfür erforderlichen Unterlagen einzureichen, das erfolgte trotz mehrmaliger Aufforderungen durch das Bauamt der Landeshauptstadt nicht. 

Erschwerend komme hinzu, dass das Festzelt nun zudem kurzfristig in veränderter Form und an anderer Stelle auf dem Messegelände aufgestellt worden sei - auch hierfür existiere keine Baugenehmigung. 

 

Brandunglück in Schweizer Bar: Einhaltung sicherheitsrelevanter Bauvorschriften essentiell

Eine fachkundige Einschätzung zur sicheren Benutzbarkeit des Festzeltes sei dem Bauamt daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. „Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Mainzer Oktoberfest jährlich von rund 40.000 bis 60.000 Personen besucht wird, ist es unerlässlich, dass vor der Inbetriebnahme jegliche Gefährdung für die Besucherinnen und Besucher ausgeschlossen wird“, unterstreicht Ludwig Holle. „Gerade ein Blick zurück auf das verheerende Brandunglück am Silvesterabend in einer Schweizer Bar in Crans-Montana führt sehr deutlich vor Augen, wie wichtig die Einhaltung, Überwachung und stete Optimierung der sicherheitsrelevanten Bauvorschriften bleibt“, unterstreicht Ludwig Holle.

Die Stadtverwaltung teilte der Betreiberin daher - frühzeitig und mehrfach - ihre Sichtweise mit, dass eine Durchführung des Mainzer Oktoberfestes im fraglichen Festzelt im Jahr 2026 nicht möglich ist. 

Baudezernent Holle deutlich: „Die Möglichkeit, dass das Mainzer Oktoberfest noch stattfinden kann, ist durchaus weiterhin gegeben. Dafür ist jedoch zwingend erforderlich, ein Festzelt zu stellen, welches den baurechtlichen Anforderungen - insbesondere hinsichtlich der Belange des Brandschutzes und der Standsicherheit - entspricht. Diese Grundprämissen sehen wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegeben.“  

Generell sei „absolut nachvollziehbar“, so Holle, dass ein großes öffentliches Interesse an der Durchführung des beliebten Oktoberfestes bestehe. „Wir begrüßen die traditionelle Veranstaltung außerordentlich - und würde uns über eine Durchführung freuen. Dazu muss aber die oberste Prämisse vorab zwingend garantiert sein: Die Sicherheit der Veranstaltung - in jeglicher Hinsicht. 

Aktuell kann die Stadtverwaltung Mainz diese Sicherheit bei Nutzung des vorgesehen Festzeltes nicht bestätigen. So ärgerlich eine kurzfristige Absage des Oktoberfestes erscheinen mag - so wenig kann eine bewusste Inkaufnahme eines Unglücks mit Verletzten oder gar Toten eine ernsthafte Alternative darstellen. Daher muss ich feststellen, dass das Oktoberfest 2026 Stand heute nicht stattfinden kann. 

Holle abschließend: „Aber wir stehen auch aktuell noch mit dem Veranstalter im engen Austausch, um ihm auch jetzt noch die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass er eine sichere Veranstaltung durchführen kann".

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