Beglaubigung einer Unterschrift einholen
Beschreibung
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass Sie eine Unterschrift selbst geleistet haben. Die zuständige Stelle beglaubigt die Unterschrift durch einen Beglaubigungsvermerk. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie persönlich zu uns kommen und die Unterschrift vor Ort leisten. Sie dürfen nur in Anwesenheit der Behörde unterschreiben.
Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in Ihrer Ortsverwaltung oder im Bürgerservice.
Beglaubigt werden können:
- Unterschriften, aber nicht der dazugehörige Text
- Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigen wir nicht.
Art der Beglaubigung
- Sie benötigen das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde?
- Amtliche Beglaubigungen stellt das Bürgeramt aus.
- Öffentliche Beglaubigung stellen grundsätzlich Notariate aus. Im Einzelfall ist aber auch eine Ausstellung durch das Bürgeramt möglich.
In folgenden Fällen darf das Bürgeramt die Unterschrift beglaubigen:
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmacht
- Generalvollmacht
- Erbausschlagungen
- Löschung der Grundschuld
- Eintrag einer Grundschuld
- Finanzielle Angelegenheiten (Pfändung, Schuldabtretung)
In folgenden Fällen darf das Bürgeramt die Unterschrift nicht beglaubigen:
- Grundstückskauf
- Bietvollmacht (im Verfahren über eine Zwangsvollstreckung)
Diese muss ein Notariat ausstellen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- das zu unterzeichnende Schriftstück
Gebühren
- Beglaubigungen / Unterschriften amtlich.: 5 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen / Unterschriften öffentlich.: 15 Euro (je Beglaubigungsvermerk)
- Beglaubigungen für gemeinnützige Vereine sind kostenfrei.
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Die Ausstellung erfolgt sofort.
Rechtsgrundlagen
- Landesgesetz über die Beglaubigungsbefugnis vom 21.7.1978 in der Fassung der Änderung vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325)
- Allgemeines Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz
- Abgabenordnung (AO), § 52 Gemeinnützige Zwecke
Hinweise
In Rheinland-Pfalz gelegene Institutionen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen (gemeinnützige Vereine, Diakonien etc.), sind von den Gebühren befreit.
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Organisationen
- Bürgeramt (33)
- Bürgerservice (33.02)
- Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Altstadt (33.02.01.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02)
- Ortsverwaltung Mainz-Drais (33.02.01.03)
- Ortsverwaltung Mainz-Ebersheim (33.02.01.04)
- Ortsverwaltung Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- Ortsverwaltung Mainz-Gonsenheim (33.02.01.06)
- Ortsverwaltung Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.07)
- Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim (33.02.01.08)
- Ortsverwaltung Mainz-Laubenheim (33.02.01.09)
- Ortsverwaltung Mainz-Lerchenberg (33.02.01.10)
- Ortsverwaltung Mainz-Marienborn (33.02.01.11)
- Ortsverwaltung Mainz-Mombach (33.02.01.12)
- Ortsverwaltung Mainz-Neustadt (33.02.01.13)
- Ortsverwaltung Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- Ortsverwaltung Mainz-Weisenau (33.02.01.15)
