Fundsache abholen und abgeben
Kurzbeschreibung
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim zuständigen Fundbüro anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10 Euro sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder:in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn beziehungsweise eine Aufwendungsentschädigung.
Bei einem Verlust können Sie sich vom Fundbüro eine Verlustbescheinigung für die Versicherung ausstellen lassen.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.
Tipp: Bei Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der Verkehrsunternehmen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 107
- Telefon
- +49 6131 12-2432
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- fundbuerostadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Simge Ercan | +49 6131 12-2432 | fundbuerostadt.mainzde |
| Frau Irene Toews | +49 6131 12-2432 | fundbuerostadt.mainzde |
Unterlagen
- Fund- oder Verlustanzeige
- gegebenenfalls weitere Nachweise, z.B.:
- Personalausweis
- Zweitschlüssel
- MEI-Nummer bei Smartphones und Laptops
Gebühren
- keine
- gegebenenfalls Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
- Abgabe: Gebührenfrei
- Liegt der Wert der Fundsache unter 50 Euro, beträgt die Gebühr 1 % des Wertes, mindestens 3,20 Euro
- Finderlohn:
Findende haben grundsätzlich Anspruch auf Finderlohn in Höhe von 5 % vom Wert der Fundsache bis zu einem Betrag von 500 Euro, vom Mehrwert 3 %. Hier handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Verlierenden.
Zahlungsart
- EC
- Bar
- Kreditkarte
EC-Kartenzahlung erwünscht
Fristen
- Anzeige: unverzüglich (möglichst innerhalb von 2 Wochen)
- Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: 6 Monate ab dem Tag der Fundanzeige
Hinweis: Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
fallbezogen, individuell
Rechtsgrundlagen
VV vom 30. Oktober 1995 Behandlung von Fundsachen
Hinweise
- Fundservice Deutschland
Zentrales Portal zur Suche und Anzeige Versteigerung von Fundsachen
Melden sich Eigentümer:innen nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten, haben Findende Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen sie dieses Recht nicht wahr, wird die Landeshauptstadt Mainz Eigentümerin.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß § 973 BGB kommen die Fundsachen zur Versteigerung:
- Diese Versteigerungen setzen wir nach Bedarf fest.
- In der Regel finden Versteigerungen einmal jährlich statt.
- Die Versteigerungstermine können Sie im Internet unter www.mainz.de oder in der lokalen Presse erfahren.
- Fundsachen bewahren wir mindestens 6 Monate auf.
Die Versteigerungsbedingungen geben wir vor Beginn der Versteigerung bekannt. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Landeshauptstadt.
