Anpassung der Gebührenordnung für die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner:innen zum 1.7.2025
Die Landeshauptstadt Mainz möchte an die Änderungen der Gebührenordnung zum Bewohnerparken erinnern. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 9.4.2025 wurde die neue Gebührenordnung beschlossen. Diese Regelung tritt ab dem 1.7.2025 in Kraft.
Das Antragsverfahren bleibt identisch. Die Ausstellung ist für 1 Jahr vorgesehen, jedoch kann eine Rücknahme bzw. eine Teilerstattung vorgenommen werden.
Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Einen neuen Parkausweis können Sie 4 Wochen vor Ablauf ihres aktuellen Ausweises beantragen.
Die neue Gebühr ergibt sich aus einem Jahresgrundbeitrag von 31,20 Euro, der mit der Länge und Breite des Fahrzeuges multipliziert wird. Grundlage sind die Ziffernfelder 18 und 19 des Fahrzeugscheines.