Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes bei Halter:innenwechsel beantragen
Online-Services
- Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden (Öffnet in einem neuen Tab)
Unter diesem Link können Sie auch Änderungen in Ihren Fahrzeugpapieren beantragen.
- KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde, Online-Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Was muss ich wissen?
Leistungsbeschreibung
Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halter:innenwechsel oder ein Wohnsitzwechsel stattgefunden hat. Auf Wunsch und mit Einverständnis der Vorinhaber:in können Sie bei angemeldeten Fahrzeugen das Kennzeichen beibehalten.
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Mainz mit Halter:innenwechsel
Beantragung
- persönlich
- Vertretung durch eine bevollmächtigte Person
Vorsprache
- mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten
- mit Online-Terminvereinbarung vorab
Voraussetzungen
- Halter:in des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz.
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
- Eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug ist vorhanden.
- Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorliegen.
- Alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Zulassung angefallen sind, müssen bezahlt sein.
Bemerkung
Bei einem Umzug innerhalb von Mainz ohne Halterwechsel oder bei Namensänderung (z. B. durch Eheschließung) handelt es sich nicht um eine Umschreibung, sondern um eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Siehe hierzu die Links "Zulassungsbescheinigung Teil I ändern" und "Zulassungsbescheinigung Teil II ändern" im Abschnitt "ähnliche Dienstleistungen" am Ende dieser Seite.
KFZ-Zulassung nur noch mit Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Hauptzollamt Ulm erteilen. Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung.
Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren müssen Sie im Regelfall bei jeder Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vorlegen. Das für die Zulassungsbehörde Mainz gültige SEPA-Lastschriftmandat finden Sie im Abschnitt "Formulare" am Ende dieser Seite und in Papierform vor Ort.
Anträge und Informationen zur Steuervergünstigung für ein Fahrzeug finden Sie unter www.zoll.de. Anträge auf Steuervergünstigung wegen Schwerbehinderung können Sie im Rahmen eines Zulassungsvorganges bei der Zulassungsbehörde einreichen. Dazu müssen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.
Rechtsgrundlage
- § 16 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 29 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- § 33 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anlage Gebührennummer 221 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) (Öffnet in einem neuen Tab)
Fristen
Sie müssen Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.
Was muss ich mitbringen oder einreichen?
Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Mainz mit Halter:innenwechsel
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der fahrzeughaltenden Person im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger eVB-Code)
- bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kfz-Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (sofern nicht auf Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Vordruck im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort erhältlich)
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und der vollmachtgebenden Person)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei Zulassung auf Minderjährige zusätzlich
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblicher Zulassung sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
Für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht der Geschäftsführer:innen oder Prokurist:innen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Für freie Berufe (z.B. Rechtsanwält:innen, Ärzt:innen)
- möglichst aktueller Nachweis der Freiberuflichkeit bzw. Selbständigkeit
Für Berufe mit Gewerbeanmeldung (z.B.: e.K.)
- Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre; ggf. beim Gewerbeamt Aktualität bestätigen lassen)
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Für eingetragene Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht der vertretenden Person mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
- bei Taxi- bzw. Mietwagengewerbe: Genehmigungsurkunde im Original oder als Kopie
Besondere Fahrzeugverwendung
- Lässt das Gewerbe eine besondere Fahrzeugverwendung (Taxi, Mietwagen, Selbstfahrervermietfahrzeug, Linienbus, Personenbeförderung) vermuten, benötigen wir das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Fahrzeugverwendung". Den Vordruck finden Sie im Abschnitt „Formulare“ am Ende dieser Seite oder in der Zulassungsbehörde vor Ort.
Was kostet es und wie kann ich bezahlen?
Gebühren
- Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb von Mainz mit Halterwechsel
Standardgebühr: 27,40 Euro - Je nach Einzelfall können weitere Gebühren anfallen.
- Die Gebühren beinhalten nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Zahlungsarten
Bar / EC
Formulare, Merkblätter, Links
Formulare
Internetverweise
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Kontakt
Adresse
Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle)
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
55028 Mainz
Ihr Weg zu uns
Ansprechpersonen
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| Frau SchättlerSachbearbeitung Zulassungen | 06131 12-4135 | ||
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Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen. Folgen Sie dem Link unter "Downloads und Links".
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.
Erreichbarkeit
Angaben zur Erreichbarkeit
Barrierefreier Zugang vorhanden. Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.