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Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte für Erd- oder Urnenbestattungen erwerben 

Beschreibung

Für die Bestattung verstorbener Personen können Sie auf den Mainzer Friedhöfen sowohl beim Vorliegen eines aktuellen Todesfalles als auch zur Vorsorge das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte für Erd- oder Urnenbestattungen erwerben.

Die Lage der Grabstätte wird vor Ort auf dem Friedhof ausgesucht.

Sofern ein aktueller Sterbefall vorliegt, beantragt das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut den Erwerb des Nutzungsrechtes beim Friedhofsträger, dem Wirtschaftsbetrieb Mainz.

Bei einer Vorsorgegrabstätte können Sie den Antrag direkt vor Ort auf dem Friedhof einreichen. Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie anschließend einen Bescheid über die jeweiligen Gebühren.

Adresse

Besucheranschrift

Wirtschaftsbetrieb Mainz - Anstalt des öffentlichen Rechts
Industriestraße 70
55120 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Damit wir uns persönlich für Sie Zeit nehmen können, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 06131 - 97 15 326.

Erreichbarkeit

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Jochen Theuer  +49 6131 9715-325  jochen.theuerstadt.mainzde

Unterlagen

  • persönlicher Antrag: gültiges Ausweisdokumentes
  • Antrag in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person: Vollmacht und gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigen Person  

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der jeweils ausgewählten Grabart.

Eine Übersicht über die verschieden Grabarten sowie die Gebühren finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes.

Zahlungsart

Sie müssen den Gebührenbescheid nach Bekanntgabe/Zustellung innerhalb eines Monats begleichen.

Bearbeitungsdauer

8 bis 10 Werktage

Rechtsgrundlagen