Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Das Recht zur Nutzung einer Grabstätte auf den Mainzer Friedhöfen können Sie auf andere Personen übertragen. Dafür muss es sich bei der Grabstätte um ein sogenanntes Wahlgrab handeln, dessen Nutzung über die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit hinweg verlängerbar ist.
Die Übertragung eines bestehenden Nutzungsrechtes an eine dritte Person ist möglich, sofern Sie als nutzungsberechtigte Person den Anspruch abtreten.
Nach der Vorlage der Abtretungserklärung muss die Rechtsnachfolge einen Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung einreichen. Die Kontaktdaten der Friedhofsverwaltung finden Sie auf der Seite des Wirtschaftsbetriebes.
Nach Genehmigung des Antrages erhält die Rechtsnachfolge einen Graberwerbsnachweis sowie einen Bescheid über die Verwaltungsgebühren.
Ist bis zum Ableben der nutzungsberechtigten Person keine Übertragung des Nutzungsrechtes erfolgt oder wurde seitens der nutzungsberechtigten Person keine Nutzungsnachfolger:in schriftlich bei der Friedhofsverwaltung benannt, sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge anspruchsberechtigt:
- überlebende Ehegatt:in bzw. die eingetragene Lebenspartner:in
- die Kinder
- die Enkelkinder
- die Eltern
- die Geschwister
- die nicht unter a) bis e) fallenden Personen in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Mütter und Väter, beispielsweise Nichten, Neffen, Cousinen oder Cousins
Wichtiger Hinweis: Nur eine Person kann die Rechtsnachfolge antreten.