Wasser
Zum Schutz der Gewässer gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, deren Vollzug unter anderem die Unteren Wasserbehörde durchführt.
Damit eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung oder Benutzung der Gewässer erfolgt, werden von der unteren Wasserbehörde Verfügungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Genehmigungen auf Basis der wasserrechtlichen Vorschriften erlassen, wie zum Beispiel für:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
- das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
- das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer und Grundwasser,
- den Ausbau oberirdischer Gewässer
- und Anlagen im/am Gewässer.
Zuständigkeiten im Stadtgebiet
Grundwasser
Oberirdische Gewässer
Niederschlagswasser
Wassergefährdende Stoffe
Erdwärme / Geothermie
Weitere Informationen
Kontakt
Adresse
Umweltordnung
Grün- und Umweltamt
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55028 Mainz
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