Inhalt anspringen

Wasser

Wassertropfen

Zum Schutz der Gewässer gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, deren Vollzug unter anderem die Unteren Wasserbehörde durchführt.

Damit eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung oder Benutzung der Gewässer erfolgt, werden von der unteren Wasserbehörde Verfügungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Genehmigungen auf Basis der wasserrechtlichen Vorschriften erlassen, wie zum Beispiel für:

  • das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
  • das Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern und von Grundwasser,
  • das Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer und Grundwasser,
  • den Ausbau oberirdischer Gewässer
  • und Anlagen im/am Gewässer.

Kontakt

Adresse

Umweltordnung

Grün- und Umweltamt
Geschwister-Scholl-Straße 4
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

Sprachauswahl

Schnellsuche