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10. April 2026

Allgemeinverfügung zum Mähroboter-Einsatz hat weiterhin Bestand

Die Landeshauptstadt Mainz erinnert daran, dass der nächtliche Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet untersagt ist. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt seit April 2025.

Mähroboter dürfen in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang nicht betrieben werden. Tagsüber können Mähroboter uneingeschränkt benutzt werden.

Die Maßnahme dient insbesondere dem Schutz des Westeuropäischen Igels. Dieser ist vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv. Igel rollen sich bei Gefahr ein und können vor dem Mähroboter nicht fliehen, wodurch es häufig zu schweren Verletzungen oder tödlichen Schäden kommt. Gärten und Grünflächen in der Stadt Mainz stellen wichtige Lebensräume für den Igel dar. Der Verzicht auf den nächtlichen Einsatz von Mährobotern leistet einen einfachen und wirksamen Beitrag zum Schutz dieser besonders geschützten Art.

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